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Die häufigsten Verträge sind Kaufverträge, Schenkungsverträge, Tausch- und   Übergabsverträge für Liegenschaften, ebenso Miet- und Pachtverträge,   Wohnungseigentumsverträge sowie Kredit- und Darlehensverträge, im Wirtschaftsrecht vorrangig Gesellschaftsverträge, Kooperations- und Werkverträge. Dazu gehört auch die Übernahme der Treuhandschaft.

Die Wichtigkeit einer richtigen und ordnungsgemäßen Vertragsgestaltung zeigt sich oft erst nach Jahren, wenn einzelne Vertragspunkte strittig werden. Eine klare und korrekte Formulierung des Vertragstextes ist ebenso wichtig, wie das Erkennen allfälliger künftiger Streitpunkte.

Die anwaltliche Erfahrung, vorrangig Prozesserfahrung, ist ein wesentlicher Faktor, der die Vertragserrichtung und Vertragsgestaltung beeinflusst.

Im Liegenschaftsbereich gewährleistet die treuhändige Abwicklung durch den Anwalt als Mitglied des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite eine erhebliche zusätzliche Sicherheit, die dem Käufer einer Liegenschaft gewährleistet, dass die Kaufpreiszahlung nur dann an den Verkäufer weitergeleitet wird, wenn das Eigentumsrecht des Käufers grundbücherlich sichergestellt ist und dem Verkäufer die Sicherheit gibt, dass er auch tatsächlich das Kaufpreisrealisat erhält.

Bereits die Gründung eines Unternehmens bedarf umfangreicher rechtlicher Beratung. Dies beginnt bereits bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Die Abklärung gewerberechtlicher Fragen, der Beteiligung an oder von anderen Unternehmen, der Beratung im Fall von Zahlungsschwierigkeiten und endet letztlich mit der Liquidation oder Auflösung des Unternehmens.

 

 

 

Copyright Katharina Heidegger 2010