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Erb- und Verlassenschaftsangelegenheiten

Die Beratung reicht von der Regelung des eigenen Nachlasses bis über die Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche. Die möglichst rechtzeitige Errichtung eines Testamentes, Vermächtnisses oder Schenkungsvertrages auf den Todesfall mit der entsprechenden rechtlichen Beratung bürgt dafür, dass spätere Erbrechtsauseinandersetzungen verhindert werden. Im Erbfall kann die gesamte Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens übernommen werden oder auch die Beratung und Vertretung des Erben bei der Geltendmachung seiner Erb- und Pflichtteilsansprüche.

 

 

 

Copyright Katharina Heidegger 2010